Alfred Christlieb

aus "Deine Zeugnisse - mein ewiges Erbe"

Überwinderkraft gegen Horma!

 

Wenn du, Herr, dies Volk, unter meine Hände gibst, will ich ihre Städte verbannen. 

4. Mose 21,2

 

Es gibt im geistlichen Leben Kämpfe, die gleichen dem Kampf Arads gegen Israel. Die Gläubigen des Neuen Bundes haben die Verheißung: "Die Sünde wird nicht herrschen können über euch." (Römer 6,14). Dies Wort hat je und je übertriebene Hoffnungen geweckt. Die Sünde stirbt nicht in uns. Sie kann uns mit stürmender Macht überfallen. Wir "müssen" nicht unterliegen. Aber jeder wahre Kämpfer wird Niederlagen zu verzeichnen haben, wie Israel durch Arad. 

 

Nun kann ein Gottesmensch Vermögensverluste und Gesundheitsschädigungen still aus Gottes Hand nehmen. Aber - Niederlagen im Kampf gegen die Sünde, das gibt Jammer, das gibt tiefes Weh, das gibt Tränen! Tränen, wie David sagt: "Ich schwemme mein Bette die ganze Nacht mit Tränen!" Diese Tränen sind aber nicht der Abschluss des Kampfes. Die Niederlage hat das Herz überführt: Meine Kraft ist Ohnmacht. Der Sieg ist des Herrn! Im Glauben an Gottes Kraft geht's nun in den Kampf. Und dann gibt es Sieg, Gottes Sieg! Es gibt auch ein "Horma", eine Verbannung.

 

Die Herzen der meisten Christen gleichen dem Lande Kanaan zur Zeit der ersten Eroberungen. Weite Strecken waren vom Feinde gesäubert. In den Gründen aber saßen hier und da Kanaaniter, die hatten eiserne Wagen. Die ließ man leben, weil sie zu stark waren (Richter 1,19). Das darf nicht sein! Kol. 3,5 ruft uns zu: "Tötet eure Glieder, die auf Erden sind: Hurerei, Unreinigkeit, Geiz." "Reiß aus das Auge! Hau ab die Hand, den Fuß!"

 

Wer kommt nun praktisch zu solchem "Horma"? David sagt in Psalm 101,8: "Jeden Morgen will ich vertilgen alle Gottlosen im Lande." Das bedeutet: Die Säuberung von allem Bann darf nicht nur gelegentlich betrieben werden. Das ist unsere tägliche Aufgabe. Das ist unser Flehen bei der Morgenwache. Da zeigen wir Gott unsere besonderen Gefahren und holen uns Überwinderkräfte aus seinem Heiligtum.

Andacht zum 09. April