Eine Hand voll Ruhe!

 

Besser eine Hand voll Ruhe, als beide Fäuste voll Mühe und Haschen nach Wind. (Prediger 4,6)

 

 

Arbeit ist ein Segen. Wer einmal lange eine Arbeitsstelle suchen musste oder sogar eine verloren hat, weiß das aus Erfahrung. Gott hatte Adam die Arbeit als Beschäftigung gegeben, noch bevor er und seine Frau in die Sünde fielen. Dass die Arbeit mühsam ist, dass man dabei – buchstäblich oder im übertragenen Sinn – gegen Dornen und Disteln zu kämpfen hat, ist allerdings eine Folge der Sünde.

 

Wie will Gott, dass wir unsere Arbeit tun? Der Prediger beschreibt drei Optionen: zwei, von denen er aus guten Gründen abrät, und eine empfehlenswerte.

 

Erste Option: Aus menschlichem Ehrgeiz heraus Karriere machen wollen. Das führt zu Eifersucht des einen gegen den anderen und beeinträchtigt so Beziehungen unter Arbeitskollegen. (V.4) Das Beispiel des Mauerbaus unter Nehemia wie auch die Arbeitsweise von Paulus im Dienst für den Herrn zeigen dagegen in der Anwendung auf unseren Berufsalltag, dass ein Gläubiger zu guter Zusammenarbeit fähig und bereit sein sollte. Dabei sucht er nicht seinen persönlichen Vorteil, sondern ist „von Herzen für das der anderen besorgt“ wie Timotheus in Philipper 2,20.

 

Zweite Option: Der Tor faltet seine Hände und liebt die Arbeitspausen, den Feierabend, das Wochenende und den Urlaub über alles. Wer so träge ist, lebt am Willen Gottes vorbei; er „verzehrt sein eigenes Fleisch.“ (V.5) Vielmehr soll ein Christ „arbeiten und mit seinen Händen das Gute wirken, damit er dem Bedürftigen etwas zu geben habe.“ (Epheser 4,28)

 

Dritte Option: Eine Hand voll Ruhe“. Das sind regelmäßige Pausen und Urlaubstage zur Erholung, zur Besinnung und zur Pflege von Beziehungen – mit dem Herrn, in der Familie und mit Glaubensgeschwistern. Dafür braucht man Ruhe und in einer hektischen Welt wie unserer sollte man dafür kämpfen. Aber wie gesagt: Es gibt ein Zuwenig an Ruhe, ein Zuviel an Ruhe, und es gibt ein gutes Maß, „eine Hand voll“.

 

 

( Beitrag aus ‘‘Der Herr ist nahe‘‘ vom 28.7.2022 entnommen )