Für andere zum Segen werden!

 

Lass dich nicht von dem Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit dem Guten. (Römer 12,21) 

 

Wie gut, wenn ein Christ es ertragen kann, wenn er von Glaubensgeschwistern missverstanden, falsch beurteilt und zurückgestoßen wird, ohne dass er selbst zornig wird und dann ebenfalls sündigt. Wie gut, wenn er in dieser Situation die Gnade Christi offenbart, indem er in der Gemeinschaft mit Gott ruhig und still bleibt und für seine Geschwister betet. Wie Christus darf er sich selbst und seine Sache „dem übergeben, der gerecht richtet“ (1. Petrus 2,21-25)

 

Wir sollten uns stets darüber im Klaren sein, dass wir selbst – wenn wir nicht durch die Gnade bewahrt werden – zu den gleichen üblen Dingen fähig sind, die wir von anderen erfahren. Die gleiche alte Natur, die solche bösen Früchte hervorbringt, ist auch noch in uns. Aus diesem Grund ist es in einer solchen Lage gut, wenn wir uns vor Gott demütigen. Hinzu kommt, dass der Bruder, der uns schlecht behandelt, mit uns Teilhaber der göttlichen Natur und Glied des Leibes Christi ist. Sollten wir dann nicht die Verfehlung unseres Bruders wie eigene Schuld empfinden und so vor Gott bekennen? (Vgl. Daniel 9, besonders V. 20)

 

Die gegen uns vorgebrachte Beschuldigung mag völlig falsch sein; aber vielleicht sind wir uns einer anderen Verfehlung bewusst. Vielleicht haben wir aus Mangel an Weisheit und Gnade etwas getan oder gesagt, was eine üble Reaktion hervorgerufen hat. Überhaupt wird ein Christ, der mit Gott lebt, seine Brüder so weit entschuldigen, wie es die Wahrhaftigkeit und die Treue gestatten. Stattdessen wird er seine eigenen Fehler und Mängel gründlich vor Gott verurteilen.

 

So manche Kinder Gottes haben über Jahre hinweg falsche Beurteilung und üble Behandlung ertragen und sind ruhig und friedevoll weiter ihren Weg gegangen. Sie haben sich der Sache Christi gewidmet und ihre eigene Sache ganz IHM überlassen.

 

Und ER hat sie sehr gesegnet und für andere zum Segen gesetzt!

 

 

( Beitrag aus ‘‘Der Herr ist nahe‘‘ vom 15.3.2022 entnommen )